Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Auch lebenslange ehevertragliche Unterhaltsverpflichtung abänderbar?

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage ...