Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.10.2014

Auch geringe Farbabweichung bei Neuwagen ist ein Sachmangel!

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall bei der Beklagten, einer gewerblichen Autohändlerin, einen Seat Altea in der Farbe Track-Grau Metallic bestellt. Geliefert wurde ihm hingegen ein Fahrzeug in der Farbe Pirineos Grau. Diese Farbabweichung bewerteten sowohl das vorher in der Sache befasste ...