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15.10.2014
Auch geringe Farbabweichung bei Neuwagen ist ein Sachmangel!
Der Kläger hatte im vorliegenden Fall bei der Beklagten, einer gewerblichen Autohändlerin, einen Seat Altea in der Farbe Track-Grau Metallic bestellt. Geliefert wurde ihm hingegen ein Fahrzeug in der Farbe Pirineos Grau. Diese Farbabweichung bewerteten sowohl das vorher in der Sache befasste ...