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02.11.2011
Auch für Mofafahrer gilt: Nerven verboten!
Zu Recht hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) wegen Ungeeignetheit das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz, ...