Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2011

Auch für Mofafahrer gilt: Nerven verboten!

Zu Recht hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) wegen Ungeeignetheit das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz, ...