Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Auch betreuender Elternteil kann unterhaltspflichtig sein!

Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung ...