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01.09.2011
Auch bei Mietforderungen muss die Kaution freigegeben werden!
Ein als Mietsicherheit verpfändetes Sparbuch darf vom Vermieter nicht mit (hier: offenen aber bereits verjährten) Mietforderungen aufgerechnet werden. Zwar hindert die Verjährung den Vermieter nicht an der Befriedigung an einem ...