Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Auch bei Mietforderungen muss die Kaution freigegeben werden!

Ein als Mietsicherheit verpfändetes Sparbuch darf vom Vermieter nicht mit (hier: offenen aber bereits verjährten) Mietforderungen aufgerechnet werden. Zwar hindert die Verjährung den Vermieter nicht an der Befriedigung an einem ...