Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.01.2012

Auch bei Mäuseplage muss Miete gezahlt werden!

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mieter wiederholt über Mäuse beschwert - auch der Einsatz des Hausmeisters führte zu keiner Abhilfe, weiterhin gab es offene Mäuselöcher in der Küche. Der Mieter reagierte drastisch ...