Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Auch Schichtarbeiter haben nach der Elternzeit einen Teilzeitanspruch!

Im vorliegenden Fall wollte ein bis zum Eintritt in die Elternzeit vollzeitig im 3-Schichtbetrieb tätiger Arbeitnehmer nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit (Mo-Fr zwischen 9:00 und 14:00) arbeiten. Einem solchen Wunsch muss der Arbeitgeber zustimmen, ...