Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2012

Auch Gelegenheitskiffer müssen den Lappen abgeben!

Auch ein Führerscheininhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, kann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden. Vorliegend war der Betroffene im Rahmen einer Verkehrskontrolle beim Führen ...