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03.11.2014
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidung
Auch eine schwerwiegende Beleidigung des Vorgesetzten ist nicht zwangsläufig ein Grund für die fristlose Kündigung - unter Umständen ist vorab eine Abmahnung erforderlich. Dies betrifft z.B. den Fall, dass die Beleidigungen im Rahmen eines eskalierten Gesprächs (hier: Konfliktgespräch) erfolgten. ...