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02.05.2012
Außerordentliche Kündigung bei Geldentnahme aus der Bargeldkasse
Sofern sich ein Arbeitnehmer an der Kasse des Arbeitgebers vergriffen hat, kann dieser ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Ein solcher Diebstahl - von hier insgesamt über 7000 Euro - zerstört das Vertrauensverhältnis ...