Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.07.2011

Außergewöhnliche Umstände und die Planung des Luftfahrunternehmens

Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ...