Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.09.2012

Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Welchen Anforderungen sie insoweit unterliegen, richtet sich nach ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit und der Aufgabenstellung des ...