Artikel
16.05.2011
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
Aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation kann die personenbedingte Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers begründen. Das gilt auch dann, ...