Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.05.2011

Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund

Aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation kann die personenbedingte Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers begründen. Das gilt auch dann, ...