Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.05.2014

Atypisches Bild eines Vandalismusschadens - Versicherung zahlt nichts!

Im vorliegenden Fall wurden Bohrlöcher in den Türen, der Motorhaube und im Dachbereich angebracht, was ein geplantes Handeln erkennen lies. In diesem Fall ist nicht von einem Vandalismusschaden an einem Pkw auszugehen. Somit kommt die Beweiserleichterung nach der es zum Nachweis des Versicherungsfalls ...