Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Arbeitszeugnis - Gute Wünsche sind nicht Pflicht!

Auf eine allgemeine Höflichkeitsbekundung am Ende eines qualifizierten Zeugnisses, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und/oder der Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis hat, ...