Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

Arbeitszeitbetrug oder doch nur Schlampigkeit?

Wenn ein Arbeitnehmer seine Zeitsummenkarte nicht täglich, sondern erst nach längeren Zeitabständen ausfüllt und hierdurch Fehleintragungen billigend in Kauf nimmt, so kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Das Vertrauen, ...