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03.06.2013
Arbeitszeitbetrug oder doch nur Schlampigkeit?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Zeitsummenkarte nicht täglich, sondern erst nach längeren Zeitabständen ausfüllt und hierdurch Fehleintragungen billigend in Kauf nimmt, so kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Das Vertrauen, ...