Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.09.2014

Arbeitsunfall des Mitarbeiters – haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften auf dem Bau. Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beiträge für die Unfallversicherung gezahlt hat, ist er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei ...