Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2012

Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsverfall

Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfallen Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind diese nicht abzugelten. ...