Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig anzeigen - andernfalls droht die Kündigung!

Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt seine Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit, so kann dies die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen - wenn vorher eine Abmahnung erfolgte. Im zu entscheidenden Fall war der Arbeitnehmer wiederholt - meistens wegen Beschwerden der ...