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04.10.2011
Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig anzeigen - andernfalls droht die Kündigung!
Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt seine Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit, so kann dies die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen - wenn vorher eine Abmahnung erfolgte. Im zu entscheidenden Fall war der Arbeitnehmer wiederholt - meistens wegen Beschwerden der ...