Für Mieter in unbefristeten und befristeten Mietverträgen bringt ein Arbeitsplatzwechsel oftmals Probleme mit sich. Es muss nicht nur eine neue Wohnung gefunden, sondern auch der gegenwärtige Mietvertrag möglichst zeitnah beendet werden, um "Doppelzahlungen" zu vermeiden. Zeitmietvertrag Hat der Mieter einen gültigen Zeitmietvertrag, so ist er an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Ein Arbeitsplatzwechsel ist kein Grund für den Mieter, den Mietvertrag durch außerordentliche Kündigung vorzeitig ...
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