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05.01.2015
Arbeitslosmeldung bitte persönlich!
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hatten gemäß § 117 Abs. 1 Nr. 1, § 118 Abs. 1 SGB III a. F. Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos waren, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt hatten. ...