Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Arbeitslosmeldung bitte persönlich!

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hatten gemäß § 117 Abs. 1 Nr. 1, § 118 Abs. 1 SGB III a. F. Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos waren, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt hatten. ...