Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.04.2016

Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände von Amazon

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) darf auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. ...