Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.12.2016

Arbeitsbereich mit Abtrennung durch Raumteiler ist kein Arbeitszimmer!

Es besteht ein Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich. Hierbei handelt es ich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. ...