Artikel
01.10.2014
Arbeitnehmererfindung
Grundsätzlich verhält es sich so, dass eine Erfindung des Arbeitnehmers, die ein Arbeitsergebnis ist, vom Arbeitgeber verwertet werden darf. Dem entgegen steht das zwingende Recht des Arbeitnehmers auf die Erfindung und deren Verwertung nach dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Dieser Widerspruch soll über das Gesetz ...