Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Arbeitnehmererfindung

Grundsätzlich verhält es sich so, dass eine Erfindung des Arbeitnehmers, die ein Arbeitsergebnis ist, vom Arbeitgeber verwertet werden darf. Dem entgegen steht das zwingende Recht des Arbeitnehmers auf die Erfindung und deren Verwertung nach dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Dieser Widerspruch soll über das Gesetz ...