Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hindert bei Scheinwerkvertrag das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

Der Kläger schloss mit der Firma MB-Tech einen Arbeitsvertrag, wonach er ab 01. Januar 2009 für diese als Versuchstechniker tätig werden sollte. Die MB-Tech, die seit dem Jahr 2005 im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist, setzte den Kläger sodann ab Vertragsbeginn ...