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02.03.2015
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hindert bei Scheinwerkvertrag das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
Der Kläger schloss mit der Firma MB-Tech einen Arbeitsvertrag, wonach er ab 01. Januar 2009 für diese als Versuchstechniker tätig werden sollte. Die MB-Tech, die seit dem Jahr 2005 im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist, setzte den Kläger sodann ab Vertragsbeginn ...