Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2017

Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, so handelt es sich um ein Arbeitgeberdarlehen. Abzugrenzen von Arbeitgeberdarlehen sind Vorschüsse und Abschlagszahlungen. Üblicherweise vergibt der Arbeitgeber ein solches Darlehen zu sehr günstigen Konditionen. ...