Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Arbeitgeberdarlehen anderweitig genutzt - Kündigungsgrund?

Eine Kündigung kann nicht allein deswegen ausgesprochen, weil ein Arbeitnehmerdarlehen für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet wurde. Mit der anderweitigen Verwendung wird keine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt, so dass die Frage, ...