Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Arbeitgeber können Betriebsrat auf kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat jedenfalls dann darauf verweisen, eine Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG als Inhouse-Schulung durchzuführen, wenn der Besuch eines inhaltsgleichen externen Seminars zu einer deutlichen Kostenmehrbelastung ...