Artikel
08.03.2016
Arbeitgeber darf den Browserverlauf auswerten!
Der Arbeitgeber ist zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts berechtigt, den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. ...