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01.06.2016
Arbeitgeber darf Internetnutzung am Arbeitsplatz überprüfen
Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private Internetnutzung ...