Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2016

Arbeitgeber darf Internetnutzung am Arbeitsplatz überprüfen

Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private Internetnutzung ...