Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Anzügliche Bemerkung führt zur Kündigung

Bei einer beleidigenden oder sexistischen Bemerkung mit Wiederholungsgefahr ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Vorliegend war es zu einem Streit zwischen einem Arbeitnehmer und einer Mitarbeiterin gekommen weil die Mitarbeiterin ...