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25.04.2014
Anwesenheit eines Kfz begründet keine Haftung bei Sturz eines Radfahrers
Die bloße Anwesenheit eines Kfz an der Unfallstelle reicht für eine Haftung gegenüber einem Radfahrer, der gestürzt ist, nicht aus. Hier trägt der Radfahrer die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des beteiligten Kfz und dem Unfall. ...