Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2015

Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Machen die Eltern den Anspruch als gesetzliche ...