Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.01.2015

Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich?

Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden. ...