Artikel
13.05.2015
Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkosten verjähren binnen 3 Jahren
Ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht nur für den Fall, dass der Unterlassungsanspruch auch verfolgt wird. Hierbei ist die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB zugrunde zu legen. Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs wurde vorliegend nicht gemäß ...