Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.05.2015

Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkosten verjähren binnen 3 Jahren

Ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht nur für den Fall, dass der Unterlassungsanspruch auch verfolgt wird. Hierbei ist die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB zugrunde zu legen. Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs wurde vorliegend nicht gemäß ...