Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.06.2014

Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Verstöße

Sofern einem Anschlussinhaber bekannt ist, dass über seinen Anschluss Haushaltsangehörige illegal an Internettauschbörsen teilnehmen, so ist der Anschlussinhaber als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen mitverantwortlich und haftet auf Zahlung der Abmahnkosten und Schadenersatz. ...