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26.06.2014
Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Verstöße
Sofern einem Anschlussinhaber bekannt ist, dass über seinen Anschluss Haushaltsangehörige illegal an Internettauschbörsen teilnehmen, so ist der Anschlussinhaber als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen mitverantwortlich und haftet auf Zahlung der Abmahnkosten und Schadenersatz. ...