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10.07.2014
Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall
In einem Fall eines sog. Auffahrunfalls spricht im Allgemeinen der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm fahrendes Kfz auffährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder generell ...