Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.07.2014

Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall

In einem Fall eines sog. Auffahrunfalls spricht im Allgemeinen der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm fahrendes Kfz auffährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder generell ...