Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.08.2014

Anscheinsbeweis bei Wechsel der Fahrspur durch den Vorfahrtberechtigten

Von dem Wartepflichtigen wird verlangt, dass er mit Misstrauen in die Vorfahrtsstrasse einfährt und im Zweifel wartet. Dies steht der Anwendung des Anscheinsbeweises nicht entgegen, dass der Vorfahrtberechtigte zeitlich unmittelbar vor der Kollision die Spur gewechselt hatte. ...