Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.05.2012

Anrecht auf Behindertenparkplatz erfordert erhebliche Gehbeeinträchtigung!

Nur dann, wenn ein gehbehinderter Mensch die Zuerkennung des Merkzeichens aG erlangt hat, steht ihm auch die Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu. Diese Kennzeichnung steht aber nur außergewöhnlich stark ...