Artikel
06.05.2016
Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden ...