Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.05.2016

Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden ...