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03.02.2015
Anmietung eines Behindertentaxis als Ersatzfahrzeug ist unverhältnismäßig
Für die Verhältnismäßigkeit der Anmietung eines Sonder-Kfz als Ersatzfahrzeug (hier: Behindertentaxi) bedarf es der Gegenüberstellung von Mietwagenkosten und entgangenem Gewinn. Denn anders als im privaten Bereich spielen im gewerblichen Bereich betriebswirtschaftliche Maßstäbe eine Rolle. Anders als im privaten Bereich ...