Artikel
13.09.2017
Anlasslose Räumungsklage im Gewerbemietrecht
Besteht kein Anlass zur Erhebung einer Räumungsklage, weil das Verhalten des Mieters aus Sicht des Vermieters den Schluss zulässt, dass ein Prozess nicht notwendig ist, hat der Vermieter die Verfahrenskosten zu tragen. ...