Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.10.2014

Angezeigte Mängel darf der Vermieter auch begutachten!

Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige (vorliegend: Heizungsausfall und Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche), die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann. ...