Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Angesparte Beschädigtengrundrente und der sozialrechtliche Bedarf

Der Einsatz angesparter Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz darf als Vermögen für einen sozialrechtlichen Bedarf nicht herangezogen werden kann, weil dies für den Hilfeempfänger eine Härte darstellen würde. ...