Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Anforderungen an Unterbringung wegen Alkoholismus

Alkoholismus ist für sich gesehen keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; ebenso wenig vermag die bloße Rückfallgefahr eine Anordnung der zivilrechtlichen Unterbringung zu rechtfertigen. ...