Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.09.2016

Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums

Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig ...