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04.05.2015
Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung
Für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich der Bauherr zuständig, was auch laufende Instandhaltungen und Veränderungen aufgrund von (gesetzlichen) Auflagen betrifft. Jedenfalls ist der Mieter umgekehrt keinesfalls der Normadressat der Vorschrift, ...