Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.06.2014

Amphetamin und die Fahreignung

Sofern eine Blutprobe belegt, dass der Betroffene Amphetamin konsumiert hat, so schließt dies die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kfz geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. ...