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01.11.2012
Am Pool ausgerutscht - Veranstalter haftet nicht!
Im vorliegenden Fall war ein Reisender am Pool gestürzt. Der Grund: die (erkennbare) Nässe um den Poolbereich, da aus dem Pool über die im Randbereich befindlichen Gitterläufe ungehindert Wasser auslief und sich großflächig verteilt hatte. ...