Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Am Pool ausgerutscht - Veranstalter haftet nicht!

Im vorliegenden Fall war ein Reisender am Pool gestürzt. Der Grund: die (erkennbare) Nässe um den Poolbereich, da aus dem Pool über die im Randbereich befindlichen Gitterläufe ungehindert Wasser auslief und sich großflächig verteilt hatte. ...