Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.07.2014

Altersdiskriminierung und der Anspruch eines Oberarztes auf Beschäftigung

Der 63 Jahre alte Kläger war seit 1989 bei der Beklagten, einer Universität, als Oberarzt beschäftigt. Die beklagte Universität und das Universitätsklinikum sind jeweils rechtlich selbständige Rechtspersönlichkeiten. § 15 der Rechtsverordnung über die Universitätskliniken in ...